Energiesparen

Die vom Club of Rome 1972 vorgestellte Studie „Grenzen des Wachstums“ war die erste wissenschaftlich fundierte und umfangreiche Untersuchung der Folgen ungebremsten Wirtschaftswachstums auf Umwelt, Mensch und Gesellschaft. Mit ihren wenig optimistischen Szenarien und Warnungen wurde sie damals kontrovers diskutiert und in weiten Kreisen von Wirtschaft, Politik und Wissenschaft als „Nonsens“ abgetan.
Mit der 1. Ölkrise im Jahre 1973 errang das Werk jedoch – früher als geglaubt – hohe Aktualität.

Infolge des Embargos erdölproduzierender Länder kam es in Europa und weltweit zu empfindlichen Engpässen und in deren Folge zu einer Wirtschaftskrise.
Die Realität rückte die Abhängigkeit unserer Gesellschaft mit ihrem Wohlstand vom „Rohstoff“ Energie in den Fokus des Bewusstseins. Sinn und Notwendigkeit eines sparsamen Umgangs werden – anfangs primär aus ökonomischen Gründen – seitdem zunehmend akzeptiert.

Viele Studien, mit vergleichbaren oder spezifizierteren Fragestellungen folgten und bestätigten den Trend.

Heute ist Gemeingut, dass unsere Energieressourcen nicht nur endlich sind, sondern dass deren Nutzung Gefahren und Umweltschäden mit sich bringt. Neben Schädigungen von Mensch, Tier und Flora sehen wir uns heute dem Beginn einer globalen Klimaveränderung gegenüber, die Umweltkatastrophen mit sich bringen dürfte, deren erhebliche Ausmaße wir derzeit nicht genau absehen können.

Industrie und Wirtschaft tun aus eignem Überlebenswillen das Ihrige, Verbrauch von Energie und Ressourcen zu drosseln. Die Bemühungen finden dabei ihre Grenzen aber regelmäßig, wo kurzfristiger ökonomischer Profit gefährdet zu sein scheint.

Längst hat die Politik die Problematik aufgegriffen und versucht durch gesetzgeberische Maßnahmen, Förderprogramme und internationale Vereinbarungen die nahhaltige Nutzung von Energie zu fördern. Die Forschung untersucht, wie die Energieeffizienz in industriellen Prozessen gesteigert werden kann. In der Automobil- und in der Immobilienwirtschaft gilt Energieeffizienz als Wettbewerbsvorteil.

Als zukunftsträchtig gelten regenerative Energieträger. Unbestritten gilt aber das Energiesparen als die gesundeste und nachhaltigste „Energiequelle“.

Energiesparen als Aufgabe der Gesetzgebung

Laut Angaben der Internationalen Energieagentur (IEA) nimmt Deutschland neben Japan in puncto Energieeffizienz einen internationalen Spitzenplatz ein. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) sieht die Ursache hierfür darin, dass „Deutschland insgesamt über großes Know How auf dem Feld der Energieeffizienz verfügt“.
Die ökonomische Lage Deutschland ermöglicht eine gesetzgeberische Förderung nachhaltiger Wirtschaftprozesse, die zunehmend auch ökonomisch profitabel sind.

„Bis zum Jahr 2020 strebt die Bundesregierung das Ziel an, die gesamtwirtschaftliche Energieproduktivität gegenüber dem Jahr 1990 zu verdoppeln. Dies bedeutet, dass im Jahr 2020 pro Einheit Bruttosozialprodukt nur halb so viel Energie verbraucht werden soll wie im Jahr 1990.“

Aktuell zählt das BMWi folgene gesetzgeberichen Maßnahmen zu Förderung der Energieeffizienz auf:

  • Energiesparen durch Kraft-Wärme-Kopplung
    Durch die Kraft-Wärme-Kopplung, welche die bei der Stromerzeugung anfallende Wärme energetisch verwertet, anstatt sie abzuführen, kann ein Wirkungsgrad von bis zu 90% erreicht werden.
    In einer „Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen Wirtschaft zur Minderung der CO2-Emissionen und der Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung in Ergänzung zur Klimavereinbarung vom 9.11.2000“ verständigten sich diese auf eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Ergänzend wurden gesetzliche Maßnahmen vereinbart. Ziel sind Erhalt und Ausbau der KWK-Anlagen um so bis 2010 mindesten 30 Mio CO2 weniger zu produzieren.
    Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz trat am 1. April 2002 in Kraft getreten.
    Das „Integrierte Energie- und Klimaprogramm“ vom 24. August 2007, sieht den Anteil der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Koppelung bis 2020 auf rund 25 % anzuheben.
  • Energieeinsparverordnung
    Wichtige Maßnahme der Bundesregierung zur Energie- und Klimaschutzpolitik ist die Energieeinsparverordnung von 2009.
    Zentrale Punkte sind:
    – Höhere Anforderungen an Neubauten in puncto Energieeffizienz und Wärmedämmung
    – Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen
    – Bessere Umsetzung der Energieeinsparverordnung mit Hilfe von privaten Unternehmererklärungen
    – Förderung des Einsatzes regenerativer Energien
    Durch diese und weitere Maßnahmen sollen die Anforderungen bis 2020 auf den Europäischen standard angehoben werden.
  • Heizkostenverordnung
    Am 1. Januar 2009 trat die Verordnung zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung in Kraft, mit dem Ziel der Energieeinsparung und der Minderung der CO2-Emissionen.
  • Energieeinsparungsgesetz
    Am 19. Dezember 2008 beschloss der Bundestag das Dritte Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes. Im Fokus stehen die Außerbetriebsetzung von Nachtsromspeicherheizungen und die Stärkung des Vollzugs der Energieeinsparverordnung, insbesondere Grundlagen zur Einführung privater Nachweispflichten.
  • Energieberatung/Förderung
    Mit der finanziellen Förderung von Energieberatungsprogrammen und energetischen Sanierungsmaßnahmen, will der Bund Bürgern und Unternehmen Anreize geben, in die Energieeinsparung zu investieren.
  • Gesetz zur Umsetzung der EU-Energiedienstleistungsrichtlinie
    Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen ist ein weiterer, wichtiger Schritt auf dem Weg zur Verbesserung der Energieeffizienz und dient der marktwirtschaftlichen 1:1 Umsetzung der Energiedienstleistungsrichtlinie (2006/32/EG).
  • Energieverbrauchskennzeichnung von Produkten
    – Rahmenrichtlinie über die europaweit einheitliche Energieverbrauchskennzeichnung von Produkten
    – Umsetzung der Rahmenrichtlinie in nationales Recht
    – Produktspezifische Rechtsakte
  • Energieverbrauchskennzeichnung von Pkw
    Das Pkw-Label informiert den Verbraucher hierzu – wie bereits bisher – über die absoluten Verbrauchswerte des Fahrzeugs. Zudem gibt die neue farbige CO2-Effizienzskala dem Verbraucher in übersichtlicher und optisch gut wahrnehmbarer Form Auskunft darüber, wie effizient das Fahrzeug verglichen mit anderen Modellen ist.

(Quelle: BMW)

Es bleibt in der politischen Arena natürlich umstritten, wiefern die Maßnahmen sinnvoll oder ausreichend sind, oder eher symbolischen Charakter haben oder gar bestimmte Lobbyinteressen vertreten.
An dieser Stelle seien sie nur aufgelistet, ohne sie zu bewerten.

Ein großes Einsparpotential bieten die Privathaushalte.
Energieeffizienz wird erst mit einem neuen zunehmenden Umweltbewusstsein und mit zunehmenden Energiekosten zum kaufentscheidenden Faktor. Waren doch in der Vergangenheit die Anschaffungskosten stets von größerer Bedeutung bei der Anschaffung von Haushaltsgeräten.

Es ist unbestritten, dass die Anschaffung energiesparender Geräte sowie ein energieeffizientes Verhalten und wärmedämmender Sanierungsmaßnahmen in vielen Fällen auch ökonomisch schon kurzfristig rentabel sind.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.